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20.01.2021

Fahrverbote für schwere Feuerwehrfahrzeuge

Die Strassenverkehrsgesetzgebung wurde durch den Bundesrat dem EU Recht angepasst.
Unter anderem gelten ab dem 1.1.2021 Fahrverbote für schwere Motorwagen auch für schwere Arbeitsmotorwagen (Blaue Kontrollschilder). Dies hat zur Folge, dass Feuerwehrfahrzeuge mit einem solchen Verbot belegte Strassen und Quartiere nicht mehr ohne die Verwendung von Sondersignalen befahren dürften.

Das betrifft einerseits den Uebungsdienst, andererseits aber auch nicht dringliche Einsätze bei Elementarereignissen, Oelwehr usw. Auf Intervention der Feuerwehrinstanzen beim zuständigen Bundesamt ASTRA konnte zwar keine Anpassung der Verordnung erreicht werden, aber das ASTRA hat in seinem Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht eine entsprechende Präzisierung unter Punkt 7 zu diesem Thema vorgenommen.

Fahrverbote dürfen Missachtet werden, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund vorliegt. Für die Feuerwehr heisst das z.B. Fahrten für Uebungen, Rekognoszierung, andere angeordnete Fahrten (Einsatzfahrten ohne Dringlichkeit). Fahrten, welche z.B. nur als Abkürzung durch ein solches Verbot führen, sind davon nicht betroffen. In der Beilage lassen wir Ihnen das aktuelle Merkblatt des ASTRA zukommen.